Kinderschutz

Kinderschutz erfolgt in Thüringen auf verschiedenen Stufen. Auf der ersten Stufe gilt es, allen Kindern eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen beziehungsweise Fehlentwicklungen vorzubeugen.

Die zweite Stufe des Kinderschutzes will helfen, Belastungssituationen zu überwinden, die eine gesunde Entwicklung erschweren können oder gar gefährden. In der dritten Stufe des Kinderschutzes geht es darum, Kindern vor ernsthaften, konkret bestehenden Gefahren zu schützen.

Fachkräfte sprechen hierbei von unterschiedlichen Präventionsstufen und teilen diese in Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention. Je nach Präventionsstufe sind unterschiedliche Hilfsleistungen beziehungsweise Hilfemaßnahmen notwendig.

Vereinfacht kann der Kinderschutz in zwei Bereiche eingeteilt werden. Der vorbeugende Kinderschutz bewegt sich auf den ersten beiden Stufen. Der weitergehende Kinderschutz nimmt die letzten beiden Stufen in den Blick. Es gibt demnach eine Schnittmenge.

Zur Weiterentwicklung eines vorbeugenden Kinderschutzes werden in Thüringen bereits seit 2008 vor allem Netzwerke Frühe Hilfen in den Landkreisen und Städten aufgebaut. Seit 2013 gibt es diese Programme in allen Thüringer Kommunen.

Der weitergehende Kinderschutz hilft ernsthafte, verfestigte Belastungssituationen abzumildern, die zu einer Gefährdung werden könnten oder stellt konkrete Gefährdungssituationen ab. Dies schließt rechtliche Maßnahmen des Staates sowie nichtstaatlicher Institutionen ein, die dem Schutz von Kindern aus Gefährdungen durch altersunangemessener Behandlung, Übergriffen und Ausbeutung, Verwahrlosung, Krankheit und Armut dienen. Dabei ist immer das Grundrecht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder nach Artikel 6 des Grundgesetzes zu beachten. Das heißt auch bei innerfamiliären Gefährdungssituationen ist den Eltern Hilfe und Unterstützung durch das Jugendamt anzubieten. Ein Eingriff in die elterliche Sorge ist nur bei Vorliegen einer konkreten und ernsthaften Gefährdungsituation durch einen Beschluss des Familiengerichtes möglich. Die Abschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung erfolgt durch mehrere Personen und wird durch die insoweit erfahrenen Fachkräfte unterstützt.

Die Idee des Kinderschutzes ist nicht zu verwechseln mit der Idee des Jugendschutzes, bei der es – anders als beim Kinderschutz – auch um einen Schutz junger Menschen „vor sich selbst“ geht. Im Bereich des Jugendarbeitsschutzes überschneiden sich beide Schutzgedanken.

Wichtige Begriffeim Arbeitsfeld des Kinderschutzes werden im Kinderschutz ABC erklärt.