Kinderschutz

Kinderschutz in Thüringen – Erkennen und Handeln

Kinderschutz umfasst alle rechtlichen Regelungen und Maßnahmen, die dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdungen für ihr Wohl dienen. Dazu gehören Prävention, Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie im Fall einer konkreten und ernsthaften Gefährdung des Kindeswohls Intervention in Umsetzung des staatlichen Wächteramtes.

  • Kinderrechte

    Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf eine gesunde Entwicklung und Schutz vor Vernachlässigung, Missbrauch und Gewalt. Dieser Anspruch ist nicht nur in der UN-Kinderrechtskonvention, sondern auch im Art. 19 der Thüringer Verfassung verankert und ein zentrales Ziel der Landespolitik im Freistaat Thüringen.

  • Prävention und Unterstützung

    Damit Kinder gesund aufwachsen können, benötigen sie ein fürsorgliches, sicheres, liebevolles und förderndes Umfeld. Wenn Kinder hingegen Gewalt oder Vernachlässigung erfahren müssen, drohen ihnen Entwicklungsschäden, die sie bis ins Erwachsenenalter hinein beeinträchtigen können. Es ist das natürliche Recht und die Pflicht der Eltern, gut für ihre Kinder zu sorgen. Die allermeisten Eltern kommen dieser Verantwortung mit ganzem Herzen und außerordentlich engagiert nach. Weil Pflege und Erziehung der Kinder mitunter auch herausfordernd sein kann, steht Eltern ein vielfältiges Angebot von Bildungs-, Beratungs- und Hilfsangeboten als Unterstützung zur Verfügung. Ziel dieser Angebote ist, Eltern möglichst frühzeitig in ihren Erziehungskompetenzen zu stärken, damit sie auch in belastenden und fordernden Lebenssituationen gute Eltern sein können. In Überforderungs- oder Notsituationen geht es darum, Familien mit einem breiten Spektrum an Hilfen Entlastung und Unterstützung zu bieten, um eine drohende Gefährdung des Kindeswohls anzuwenden.

  • Schutz für das Kindeswohl

    Erfahren Kinder Gewalt oder Vernachlässigung, kommen Eltern ihrer Erziehungsverantwortung nicht ausreichend nach und reichen Hilfe und Unterstützung nicht aus, brauchen Kinder Ansprechpersonen, die ihre Rechte wahren und sie wirksam schützen. Im Falle einer konkreten und ernsthaften Gefährdung für das Kindeswohl ist konsequentes Handeln erforderlich und ein möglicher Eingriff von staatlicher Stelle in das Elternrecht legitimiert.

  • Kinderschutz geht alle an!

    Nur wenn die Personen im Umfeld von Kindern und Jugendlichen Anzeichen auf mögliche Gefährdungen des Kindeswohls sensibel wahrnehmen, gelingt es, erforderliche Hilfen zu organisieren, um Kinder nachhaltig zu schützen. Deshalb sind alle Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Fachkräfte im Gesundheitsbereich, Lehrkräfte sowie weitere Berufsgruppen, die in Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen, verpflichtet, Hinweisen auf Kindeswohlgefährdungen nachzugehen. Dabei sollen sie entsprechend der jeweils gesetzlich geregelten Verfahren das Gefährdungsrisiko einschätzen, die eigenen Handlungsmöglichkeiten zum Schutz des Kindes prüfen und wenn erforderlich das Jugendamt informieren.

  • Damit Kinderschutz gelingt, braucht es ein starkes Netz!

    In allen Thüringer Gebietskörperschaften gibt es fest etablierte Netzwerke für Frühe Hilfen und Kinderschutz. In diesen informieren sich die Akteure über ihre jeweiligen Aufgaben und stimmen Unterstützungsmaßnahmen für Kinder, Jugendliche und Familien sowie Verfahren im Kinderschutz aufeinander ab. Diese Netzwerke werden von hauptamtlichen Fachkräften koordiniert.

    Für Informationen über die Kinderschutzstrukturen in Ihrer Region oder bei Fragen zu Unterstützungsangeboten sind diese Fachkräfte die richtigen Ansprechpersonen unter dem Punkt Netzwerke.