Wir suchen Mitglieder für den Landesbetroffenenrat für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend

Kinderschutz und die Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen sind der Thüringer Landesregierung ein zentrales Anliegen. Der Freistaat Thüringen richtet daher einen Landesbetroffenenrat für Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend ein.

Was ist unter einem Landesbetroffenenrat zu verstehen?

Für die Entwicklung und wirksame Umsetzung von gesellschaftlichen und politischen Veränderungen gegen sexualisierte Gewalt ist die Fachexpertise und Erfahrung von Erwachsenen, die in ihrer Kindheit und Jugend von sexualisierter Gewalt betroffen waren, unentbehrlich. Der Landesbetroffenenrat versteht sich als Interessenvertretung der von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend Betroffenen, berät den Landesbeauftragten für Kinderschutz im Freistaat Thüringen und sorgt für die strukturierte Beteiligung der Betroffenen auf Landesebene. Die Mitglieder bringen ihr Erfahrungswissen ein, unterstützen die Schutzprozesse in Institutionen und Vereinen/Verbänden und geben Empfehlungen zur Aufarbeitung und Konzeptentwicklung im Zusammenhang mit dem Themenfeld sexualisierte Gewalt. Es handelt sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, die organisatorisch und beratend begleitet wird. Die Teilnahme an den Arbeitstreffen wird finanziell entschädigt.

Wer wird für die Mitarbeit im Landesbetroffenenrat gesucht?

Gesucht werden sieben bis zehn Erfahrungsexpertinnen und -experten, die in Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erleben mussten. Eine Mitarbeit im Landesbetroffenenrat Thüringen setzt voraus, dass ein begründetes Interesse an einer Mitwirkung im Landesbetroffenenrat des Landes besteht, u. a. durch den Wohnsitz und/oder Tatkontext in Thüringen.

Gesucht werden Menschen unterschiedlichen Alters, mit unterschiedlichen Geschlechtsidentitäten, aus verschiedenen Regionen Thüringens, mit verschiedenen Erfahrungen mit Hilfesystemen und verschiedenen beruflichen Erfahrungen. Das Mindestalter für die Mitgliedschaft beträgt 18 Jahre.

Es wird nicht vorausgesetzt, dass Einzelheiten zur eigenen Geschichte öffentlich gemacht werden. Die eingereichten Unterlagen werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Wie kann man sich bewerben?

Bitte senden Sie uns ein Motivationsschreiben mit folgenden Angaben:

  • Name (oder Pseudonym)
  • Alter
  • Wohnort (oder Region in Thüringen)
  • Geschlecht
  • Biografische Schwerpunkte, die Sie für die Tätigkeit im Landesbetroffenenrat als wichtig erachten
  • Gründe für die Bewerbung, mögliche Ziele einer Mitgliedschaft und Vorstellungen zur Tätigkeit im Landesbetroffenenrat

Die Referentin der Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Kinderschutz im Freistaat Thüringen, Frau Christina Voigt, nimmt Ihre Post mit dem Betreff „Bewerbung Landesbetroffenenrat“, gerne auch per E-Mail unter Christina.Voigt@tmbjs.thueringen.de, entgegen.

Die Bewerbung für den Landesbetroffenenrat ist bis Mittwoch, 31. Januar 2024 möglich.

Ausschreibung (PDF)