Landesbeauftragter für Kinderschutz im Freistaat Thüringen

Mit Beschluss der Landesregierung vom 24. Mai 2022 bekleidet der Staatssekretär des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS), Herr Prof. Dr. Winfried Speitkamp, das Amt als Landesbeauftragter für Kinderschutz im Freistaat Thüringen.

Dem Amt wurde durch den Beschluss der Landesregierung vom 17. November 2020 eine besondere Bedeutung beigemessen und der für Kinder und Jugend zuständigen Staatssekretärin bzw. dem für Kinder und Jugend zuständigen Staatssekretär die Aufgabe als Landesbeauftragte/Landesbeauftragter für Kinderschutz und Bekämpfung sexueller Gewalt an Kindern im Freistaat Thüringen übertragen.

Der oder die Beauftragte soll vor allem drei Aufgaben wahrnehmen:

  • Er oder sie soll die Verknüpfung von Politik, Praxis und Wissenschaft gewährleisten. Dazu soll er oder sie die Kontakte und Kooperationen der zahlreichen Akteure und Ebenen stützen und gegebenenfalls ergänzen. Dazu gehört auch, die Aktivitäten der Landesregierung und der Thüringer Behörden ressortübergreifend zu koordinieren.
  • Er oder sie soll zweitens das gesamte Themenfeld, insbesondere die Bereiche Prävention, Aufdeckung und Nachsorge im Blick behalten. Dies stellt eine kohärente Vorgehensweise der vielen Akteure sicher und ermöglicht es, gegebenenfalls Lücken zu schließen.
  • Eine dritte, besonders wichtige Aufgabe soll darin liegen, Ansprechstelle für alle Betroffenen zu sein und deren Anliegen eine Stimme zu geben.

Die erste Landesbeauftragte für Kinderschutz und Bekämpfung sexueller Gewalt an Kindern war die damalige Staatssekretärin des TMBJS, Gabi Ohler. Sie wurde am 1. Juli 2019 vom Chef der Thüringer Staatskanzlei benannt. Ihr folgte bis Dezember 2021 die zuständige Staatssekretärin des TMBJS, Dr. Julia Heesen. Unter ihrer Leitung nahm am 1. April 2021 die Geschäftsstelle der/des Landesbeauftragten für Kinderschutz im TMBJS ihre Arbeit auf und hat sich am 23. Juni 2021 die Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) Kinderschutz konstituiert. Die IMAG soll insbesondere notwendige und geeignete Maßnahmen der Landesregierung zum Kinderschutz vorbereiten, bündeln, koordinieren und begleiten