Willkommen bei den Frühen Hilfen!

Frühe Hilfen sind einfach zugängliche Informations-, Beratungs- und Hilfsangebote für werdende Eltern und Familien mit Kindern in den ersten (drei) Lebensjahren. Frühe Hilfen wollen von Anfang an, für alle Kinder gute Lebens- und Entwicklungsbedingungen ermöglichen. Sie sind vorbeugend ausgerichtet und unterstützen das gesunde und gewaltfreie Aufwachsen von Kindern. Frühe Hilfen fördern deren Rechte auf Schutz, Förderung und Teilhabe.

Finanziert werden die Frühen Hilfen seit 2008 aus kommunalen und Landesmitteln. Seit 2012 unterstützt der Bund die Weiterentwicklung der Frühen Hilfen zunächst modellhaft und ab 2018 auf Dauer über die Bundesstiftung Frühe Hilfen.

In allen Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten engagieren sich viele kompetente Fachkräfte aus unterschiedlichen Bereichen in Netzwerken Frühe Hilfen, wie Schwangerschaftsberatung, Gesundheitswesen, Frühförderung, Kinder- und Jugendhilfe und weiterer sozialer Dienste sowie Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen (FGKiKP). Zusammen bilden die Beteiligten starke Netzwerke zur Unterstützung von werdenden Eltern und Familien mit Kindern in den ersten drei Lebensjahren.

Die Netzwerke Frühe Hilfen sind von Ort zu Ort verschieden. Sie umfassen aber immer vielfältige, sich ergänzende und einfach zugängliche Angebote (www.Elternsein.info). Das können zum Beispiel sein:

Informationsmaterialien, Beratungs- oder Kursangebote, Willkommensbesuche, Lotsendienste aus Geburtskliniken oder aufsuchende Unterstützungsangebote. Die Annahme der Angebote ist stets vertraulich und grundsätzlich freiwillig.

Die Zusammenarbeit der Netzwerkpartner in den Landkreisen und kreisfreien Städten wird von Netzwerkkoordinatorinnen bzw. Netzwerkkoordinatoren organisiert. Diese sind die richtigen Ansprechpartnerinnen und -partner, wenn Sie sich über die Angebote der Frühen Hilfen in Ihrer Nähe oder das Netzwerk Frühe Hilfen in Ihrer Region informieren wollen.

Video Netzwerkkoordination Frühe Hilfen*

>> Video in leichter Sprache

*mit freundlicher Genehmigung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration / Landeskoordinierung Frühe Hilfen

Die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Frühen Hilfen in Thüringen und darüber hinaus gibt es hier:

  • Sie suchen Unterstützung und möchten mit jemandem in Ihrem Landkreis bzw. kreisfreien Stadt über Ihr Anliegen sprechen? Oder interessieren Sie sich für die Frühen Hilfen und möchten sich im regionalen Netzwerk Frühe Hilfen einbringen?

    Die Kontaktdaten aller Netzwerkkoordinierenden in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten sowie der Landeskoordinierungsstelle Thüringens finden Sie hier:

    Wählen Sie hier eine Ansprechperson in Ihrer Region:


    • Kyffhäuserkreis - Lisa-Marie Bernt
    • Markt 8
    • 99706 Sondershausen

    • 03632/741-982
    • L.berntnoSpam@kyffhaeuser.de
    • Landratsamt Kyffhäuserkreis
      Jugendamt / Frühe Hilfen

      Zuständigkeit: Kinderschutz & Frühe Hilfen

    • Landkreis Altenburger Land - Carmen Sparbrod
    • Dostojewskistraße 14
    • 04600 Altenburg

    • 03447 586534
    • 03447 586520 
    • carmen.sparbrodnoSpam@altenburgerland.de
    • Landratsamt Altenburger Land
      Fachdienst Jugendarbeit / Kindertagesbetreuung

      Sprechzeiten:
      Die 9:00 - 18:00 Uhr
      Do 9:00 - 16:00 Uhr

      Zuständigkeit: Frühe Hilfen

    • Landkreis Altenburger Land - Susann Voigt
    • Theaterplatz 7/8
    • 04600 Altenburg

    • 03447 586540
    • 03447 586520 
    • susann.voigtnoSpam@altenburgerland.de
    • Landratsamt Altenburger Land
      Fachdienst Jugendarbeit / Kindertagesbetreuung

      Sprechzeiten:
      Die 9:00 - 18:00 Uhr
      Do 9:00 - 16:00 Uhr

      Zuständigkeit: Kinderschutz

    • Landkreis Eichsfeld - Bettina Backhaus
    • Bahnhofstraße 5c
    • 37308 Heilbad Heiligenstadt

    • 03606 650 51 49
    • bettina.backhausnoSpam@kreis-eic.de
    • Landkreis Eichsfeld
      Jugendamt

      Zuständigkeit: Kinderschutz

    • Landkreis Eichsfeld - Stefanie Groß
    • Bahnhofstraße 5c
    • 37308 Heilbad Heiligenstadt

    • 03606 650 51 43
    • fruehehilfennoSpam@kreis-eic.de
    • Landkreis Eichsfeld
      Jugendamt

      Zuständigkeit: Frühe Hilfen

    • Landkreis Hildburghausen - Frau Puschbeck
    • Wiesenstraße 18
    • 98646 Hildburghausen

    • 03685 445 443
    • 03685 445 501
    • puschbecknoSpam@lrahbn.thueringen.de
    • Landratsamt Hildburghausen,
      Jugend- und Sozialamt

      Sprechzeiten:
      Do 15:00 - 18:00 Uhr
      Fr 8:00 - 11:00 Uhr

      Zuständigkeit: Kinderschutz

    • Landkreis Nordhausen - Laura Pezely
    • Behringstraße 3
    • 99734 Nordhausen

    • 03631 9115256
    • jugendnoSpam@lrandh.thueringen.de
    • Landratsamt Nordhausen - Jugendamt
       

      Zuständigkeit: Kinderschutz

    • Landkreis Saalfeld-Rudolstadt - Bianca Elstermann
    • Rainweg 81, Büro: Haus II, Raum 409
    • 07318 Saalfeld

    • 03671 823628
    • 03671 823541
    • fruehehilfennoSpam@kreis-slf.de
    • Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
      Fachbereich Jugend und Soziales / Frühe Hilfen

      Zuständigkeit: Frühe Hilfen

    • Saale-Orla-Kreis - Corinna Schönbach
    • Oschitzer Straße 4
    • 07907 Schleiz

    • 03663 488-963
    • 03663 488 514
    • inklusionnoSpam@lrasok.thueringen.de
    • Landratsamt Saale-Orla-Kreis
      Fachdienst Jugend und Familie / Jugendamt

    • Stadt Erfurt - Jana Posner-Jauch
    • Steinplatz 1
    • 99111 Erfurt

    • 0361 6554831
    • 0361 6554709
    • FrueheHilfennoSpam@erfurt.de
    • Stadtverwaltung Erfurt, Jugendamt
      Fachberatung Frühe Hilfen

      • Di 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
      • Do 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00
      • Fr 9:00 - 12:00 Uhr

      sowie nach Vereinbarung

      Zuständigkeit: Frühe Hilfen

    • Stadt Erfurt - Mandy Blechschmidt
    • Steinplatz 1
    • 99111 Erfurt

    • 0361 6554785
    • 0361 6554709
    • kinderschutznoSpam@erfurt.de
    • Stadtverwaltung Erfurt, Jugendamt
      Fachberatung Frühe Hilfen

      • Di 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00
      • Do 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00
      • Fr 9:00 - 12:00 Uhr

      sowie nach Vereinbarung

      Zuständigkeit: Kinderschutz

  • Was sind Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen?

    Der Einsatz von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkranken-pflegerinnen (FGKiKP) ist ein besonderes Angebot von (fast) allen Netzwerken Frühe Hilfen in Thüringen. Familienhebammen dürfen sich nur ausgebildete Hebammen mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung nach Abschluss einer umfassenden Zusatzausbildung nennen. Sie unterstützen werdende Eltern ggf. bereits in der Schwangerschaft und Familien bis zum ersten Geburtstag des Kindes.

    FGKiKP sind im Grundberuf Kinderkrankenpflegerinnen. Sie besitzen ebenfalls mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und haben dieselbe Zusatzausbildung abgeschlossen wie die Familienhebammen. Sie können Familien ab der Geburt des Kindes und bis zu dessen dritten Geburtstag unterstützen.

    Familienhebammen und FGKiKP sind aufsuchend tätig. D. h. sie kommen zu den (werdenden) Familien nach Hause und stehen diesen dort mit Rat und Tat zur Seite. Außerdem kennen sie sich gut im regionalen Netzwerk aus. Wenn die Eltern es wünschen vermitteln sie in weitere Unterstützungsangebote des Netzwerks Frühe Hilfen. Eltern schätzen die Hilfe dieser Fachkräfte sehr.

    >> Video in leichter Sprache

    *mit freundlicher Genehmigung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration / Landeskoordinierung Frühe Hilfen

    Wenn Sie Hebamme oder KinderkrankenpflegerIn sind und sich für die Qualifizierung zur Familienhebamme bzw. FGKiKP interessieren, wenden Sie sich bitte an die Landeskoordinierungsstelle der Frühen Hilfen in Thüringen.

  • Unterstützen in den Netzwerken Frühe Hilfen auch Freiwillige bzw. Ehrenamtliche werdende Eltern und Familien mit Kindern in den ersten Lebensjahren?

    In einigen Thüringer Netzwerken Frühe Hilfen unterstützen auch Freiwillige bzw. Ehrenamtliche werdende Eltern und Familien mit Kindern in den ersten Lebensjahren. Dies kann zum Beispiel durch einen Willkommensbesuchsdienst sein, bei dem frischgebackene Eltern insbesondere über hilfreiche Angebote der Frühen Hilfen und Möglichkeiten finanzieller Unterstützung informiert werden. Oder die Freiweilligen besuchen zum Beispiel in Patenschaftsprojekten Familien nach der Geburt eines Kindes eine Zeit lang zu Hause und leisten dort praktische Hilfe, wenn die Eltern dies wünschen. Die Möglichkeiten sind vielfältig.

    >> Video in leichter Sprache

    *mit freundlicher Genehmigung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration / Landeskoordinierung Frühe Hilfen

    Wenn Sie sich ehrenamtlich in den Netzwerken Frühe Hilfen einbringen möchten, wenden Sie sich bitte an die Landeskoordinierungsstelle der Frühen Hilfen in Thüringen.

  • Welche weiteren Angebote kann es in den Netzwerken Frühe Hilfen geben?

    Eine Vielzahl von Fachkräften aus unterschiedlichen Bereichen engagieren sich in den Netzwerken Frühe Hilfen. Eine gut abgestimmte Zusammenarbeit der Beteiligten des regionalen Netzwerkes ist sehr wichtig. So genannte Angebote an den Schnittstellen der verschiedenen Sozialleistungssysteme sollen helfen, dass Eltern mit kleinen Kindern leicht in für sie hilfreiche Angebote finden. So leiten z. B. Lotsensysteme aus Geburtskliniken, wenn Eltern dies wünschen, diese in passende Unterstützungsangebote weiter.

    Die Geburt eines Kindes ist meist ein sehr freudiges Ereignis, kann aber auch Belastungen mit sich bringen. Aufsuchende Angebote der Frühen Hilfen z. B. bei psychischen Krisen rund um die Geburt unterstützen vertraulich, wirken entlastend und können ggf. weitere Hilfen organisieren. Die Angebote der Frühen Hilfen an den Schnittstellen verschiedener Sozialleistungssysteme können in den Landkreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich aussehen. Die Möglichkeiten sind vielfältig und nicht überall gleich. Hier Beispiele:

    >> Video in leichter Sprache

    *mit freundlicher Genehmigung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration / Landeskoordinierung Frühe Hilfen

    >> Video in leichter Sprache

    *mit freundlicher Genehmigung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration / Landeskoordinierung Frühe Hilfen

    >> Video in leichter Sprache

    *mit freundlicher Genehmigung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration / Landeskoordinierung Frühe Hilfen

    Wenn Sie wissen wollen, welche Angebote es in Ihrer Nähe gibt oder wenn Sie sich in einem Angebot im regionalen Netzwerk engagieren wollen, wenden Sie sich an die koordinierenden Fachkräfte des Netzwerkes Frühe Hilfen.

  • Wer gestaltet in Thüringen und darüber hinaus die Entwicklung der Frühen Hilfen? Wo gibt es mehr über Frühen Hilfen und deren Angebote zu erfahren?

    Viele Menschen (nicht nur) in Thüringen engagieren sich in den Frühen Hilfen. Hier finden Sie eine Auswahl von Stellen, die insbesondere die Netzwerke Frühe Hilfen unterstützen. Außerdem finden Interessierte unten rechtliche und fachliche Grundlagen der Frühen Hilfen.

    Unterstützer der Frühen Hilfen in Thüringen:

    Das Landesprogramm Solidarisches Zusammenleben bietet auch die Möglichkeit Projekte bzw. Angebote für die Zielgruppe der Frühen Hilfen anzubieten.

    Die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung Thüringen e. V. – AGETHUR hat insbesondere in den Bereichen Gesundheitsförderung, gesunde Ernährung und Bewegung viele Materialien für Eltern und Fachkräfte. Die AGETHUR bietet auch Fortbildungen und ist im Gesundheitsbereich gut vernetzt.

    Die Landesgesundheitskonferenz Thüringen (LGK) erarbeitet gesundheitspolitische Empfehlungen zu Fragen der gesundheitlichen Lebensbedingungen, Versorgung und  Lage der Bevölkerung.

    Der Hebammenlandesverband-Thüringen e. V. bietet u. a. Fortbildungen und Austauschmöglichkeiten für Gesundheitsfachkräfte an. Über die Seite  Hebammensuche Thüringen können werdende Eltern nach einer Hebamme in ihrer Nähe suchen.

    Der Landesverbund Thüringen der Vereinigung für interdisziplinäre Frühförderung setzt sich für die Weiterentwicklung der Frühförderung in Thüringen ein. Insbesondere werden Weiterbildung und Austausch von Fachkräften in der interdisziplinären Frühförderung sowie die Zusammenarbeit mit Eltern unterstützt.

    Die Netzwerke Frühe Hilfen in den Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens haben weitere Unterstützung durch vielfältige hier nicht aufgeführte Stellen.  

    Unterstützer der Frühen Hilfen über Thüringen hinaus:

    Die Geschäftsstelle der Bundesstiftung Frühe Hilfen ist am Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt und fördert die Entwicklung der Frühen Hilfen in Deutschland mit finanziellen Mitteln aus dem Bundeshaushalt.

    Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) begleitet die bundesweite Umsetzung der Frühen Hilfen wissenschaftlich und veröffentlicht Informationsmaterial für Fachkräfte und Eltern. 

    In allen Bundesländern werden die Frühen Hilfen umgesetzt. Die Landeskoordinierungsstellen der Länder sind Ansprechpartner für alle Fragen zu den Frühen Hilfen im betreffenden Bundesland. 

    Auf www.Elternsein.info finden Eltern deutschlandweit Angebote der Frühen Hilfen. 

    DIe Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet Eltern wie Fachkräften umfangreiche Materialien zu Gesundheitsförderung und Prävention (nicht nur) für werdende Eltern und Familien mit Kindern in den ersten Lebensjahren. 

    Rechtliche und fachliche Grundlagen:

    Die bundesgesetzliche Verankerung der Frühen Hilfen und deren dauerhafte Finanzierung findet sich im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG).

    Zur zuwendungsrechtlichen Umsetzung der Frühen Hilfen wurde eine Verwaltungsvereinbarung zum Fonds Frühe Hilfen geschlossen, in der insbesondere die Mittelverteilung und die Fördergegenstände festgelegt sind. 

    Die Anforderungen an geförderte Maßnahmen Früher Hilfen sind in den Leistungsleitlinien zur Bundesstiftung Frühe Hilfen definiert. 

    Zur Umsetzung der Frühen Hilfen hat das Land eine eigene Förderrichtlinie zur Umsetzung der Frühen Hilfen in Thüringen erlassen, in der insbesondere die Zuwendungsempfänger und Fördergegenstände sowie alle weiteren Förderregularien festgelegt sind.

    Im Gesamtkonzept Frühe Hilfen des Freistaates Thüringen sind insbesondere das Selbstverständnis der Frühen Hilfen und die landesspezifischen Entwicklungsziele dargestellt.