Insoweit erfahrene Fachkräfte

Sogenannte „insoweit erfahrene Fachkräfte“ sind Fachkräfte aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe, die über Expertise im Kinderschutz und Erfahrung in der Bewertung von Anhaltspunkten für Kindeswohlgefährdung verfügen.

Insoweit erfahrene Fachkräfte:

  • unterstützen durch fachliche Beratung andere Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe, dem Sozial-, Gesundheits- oder Bildungsbereich sowie Personen, die darüber hinaus beruflich in Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen, bei der Einschätzung eines möglichen Gefährdungsrisikos. Dabei behalten sie auch die spezifischen Schutzbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen im Blick,
  • beantworten Fragen zur Gefährdungseinschätzung von der Fallanalyse bis hin zur Entscheidungsfindung, helfen bei der Abwägung und Planung weiterer Handlungsschritt und begleiten die Umsetzung eines rechtssicheren Verfahrens einschließlich Dokumentation und
  • entlasten Fachkräfte bei großem Handlungsdruck, in ambivalenten Fällen und bei hoher emotionaler Belastung.

Die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft erfolgt anonymisiert. Das gewährleistet den Daten- und Vertrauensschutz. Die Fallverantwortung verbleit bei der anfragenden Fachkraft.

Alle Berufsgruppen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, insbesondere Berufsgeheimnisträgerinnen und Berufsgeheimnisträger sowie Lehrkräfte haben einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft bei der Gefährdungseinschätzung von wahrgenommenen Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung (vgl. § 8b SGB VIII, § 4 KKG). Für Fachkräfte, die Leistungen nach dem SGB VIII erbringen, z. B. in Kindertageseinrichtungen oder in der Jugendarbeit ist im Rahmen des Verfahrens zur Umsetzung des Schutzauftrages gemäß § 8a SGB VIII die Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft verpflichtend. Die Kontaktdaten der insoweit erfahrenen Fachkräfte in Ihrer Region erfahren Sie beim örtlichen Jugendamt.

Weiterführende Informationen sind der Fachlichen Empfehlung „Qualitätsrahmen für den Einsatz insoweit erfahrener Fachkräfte“ (Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses Thüringen vom 2. März 2020) zu entnehmen.

Eine kompakte Übersicht zur Beratung und Begleitung durch insoweit erfahrene Fachkräfte gibt der Flyer „Kinder wirksam schützen“