Thüringer Kinderschutzkonzept

Helfen Sie mit, Kinder und Jugendliche aktiv zu schützen!

Täglich werden in Deutschland Kinder und Jugendliche Opfer von körperlicher, seelischer, sexueller Gewalt und/oder Vernachlässigung. Mit teils schweren und lebenslangen Belastungen leben sie mitten unter uns!

Doch was kann die Gesellschaft, was können wir alle gemeinsam dagegen tun, um unsere Kinder und Jugendlichen aktiv vor Gewalt zu schützen?

Grundlegende Voraussetzung ist, allen an der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen Beteiligten größtmögliche Handlungssicherheit zu Verfügung zu stellen. Denn alle Haupt- und Ehrenamtlichen, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, tragen Verantwortung für deren Sicherheit und Schutz. Dazu gehört auch im eingetretenen Kinderschutzfall, Anzeichen für mögliche Gefährdungen als solche wahrzunehmen, geplant und besonnen vorzugehen und die Gefährdung zügig beenden zu helfen.

Es ist daher unerlässlich, die Thüringer Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung, Jugendverbände, Vereine, den Thüringer Sport sowie die Religionsgemeinschaften zu sicheren und kompetenten Orten zu machen. Das im Jahr 2021 bundesweit verabschiedete Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat diese Notwendigkeit nochmals unterstrichen.

Der Thüringer Weg – Schutzprozesse als Qualitätsstandard

Ziel ist, vor allem präventiv zu arbeiten, um Kinder und Jugendliche im Alltag besser zu schützen. Kinder und Jugendliche müssen in unseren Einrichtungen und Verbänden behütet aufwachsen können. Aus diesem Grund sind im Rahmen der Initiative „Thüringer Kinderschutzkonzept“ alle Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, angehalten, sich thematisch mit Schutzprozessen auseinanderzusetzen. Dieser intensive Diskussions- und Qualitätsentwicklungsprozess mündet in die Erarbeitung, Umsetzung und Fortschreibung von Kinderschutzkonzepten.

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Die Konzepte bestehen aus verschiedenen Bausteinen. Sie entsprechen einem Paket an präventiven und intervenierenden Maßnahmen, um Kinder und Jugendliche aktiv und im Kontext der jeweiligen Einrichtung zu schützen und zu stärken. Die erforderlichen Bausteine bzw. Bestandteile sind von der „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ (UBSKM) empfohlen und für Thüringen handlungsleitend.

Erste Schritte sind die Potenzial- und Risikoanalyse der individuellen Ausgangssituation. Hier werden bestehende Ressourcen und Hilfsangebote, aber auch Gefahrenquellen innerhalb der spezifischen Einrichtung ermittelt. Hinzu kommen die Überprüfung und ggf. Erweiterung des einrichtungsbezogenen Leitbildes, des Interventions- bzw. Notfallplans sowie die Anpassung von Maßnahmen im Kontext der Personalverantwortung und des Verhaltenskodex. Ergänzend sind breit aufgestellte Präventionsangebote, Kooperationen mit Fachleuten und Fortbildungsangebote zu ermitteln sowie interne und externe Beschwerdestrukturen zu ermöglichen.

Um die Akzeptanz der Maßnahmen und des Themas zu gewährleisten und die erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes zu erreichen, ist die ständige Beteiligung und Mitwirkung (Partizipation) aller Personen der Einrichtung (Fachkräfte, Ehrenamtliche, Kinder und Jugendliche, Eltern, Fahrdienste, Hausmeister etc.) oberstes Gebot. Nur so entstehen Schutzprozesse, die von allen mitgetragen und gelebt werden!

Die Erarbeitung und Umsetzung der Konzepte ist verbunden mit einer ständigen, selbstkritischen Auseinandersetzung des eigenen Handelns und den geltenden Regeln des Umgangs im Team selbst sowie mit und unter den Kindern und Jugendlichen, mit Eltern und externen Partnern. Auch die Einrichtungs- bzw. Verbandskultur gehört auf den Prüfstand. Ziel ist, eine kinderrechte-sensible Haltung zu entwickeln, in der Gewalt keinen Platz hat. Die Implementierung einer Achtsamkeits- und Fehlerkultur ist dabei eine wichtige Voraussetzung. Das Einstimmungsvideo soll Mut machen, den Prozess anzustoßen und fortzuführen.

Die Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Kinderschutz im Freistaat Thüringen bietet im Rahmen der Initiative „Thüringer Kinderschutzkonzept“ folgende Unterstützungsangebote an:

Podcast-Themenreihe

Im Prozess der Erarbeitung und Fortschreibung werden die Einrichtungen und Verbände durch die verschiedenen Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner begleitet.

Flankierend bieten die Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Thüringen e. V. sowie Mit Medien e. V. gemeinsam mit Thüringer Kinderschutzexpertinnen und Kinderschutzexperten und der Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Kinderschutz im Freistaat Thüringen eine Podcast-Themenreihe an. Die Podcasts vermitteln Basiswissen, geben Hinweise zu den ersten Schritten und zu den Bestandteilen eines Kinderschutzkonzeptes.

Online-Sprechstunde

Jeden ersten und dritten Donnerstag im Monat (14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) bietet die Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Kinderschutz eine kostenlose Online-Sprechstunde an. 

Handreichungen: Schritt für Schritt zum Kinderschutzkonzept

Als Arbeitshilfe für die einrichtungsbezogene Kinderschutzkonzepterstellung wurde die Handreichung „Schritt für Schritt zum Kinderschutzkonzept“ erarbeitet. Sie enthält die wichtigsten Grundlagen für den Prozess der Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes. Ergänzend stehen Broschüren mit bereichsspezifischen Informationen für die Erarbeitung eines angebotsbezogenen Kinderschutzkonzeptes bereit.