Mit einer Familienhebamme aus dem Saale-Holzland-Kreis im Gespräch


Im Saale-Holzland-Kreis sind drei Familien­­hebammen im Einsatz. Weitere drei Hebammen bilden sich derzeit zur Familien­hebamme fort.

Was eine Familien­hebamme ist, weiß Frau Meier-Rosendorf aus Stadtroda genau. Schließlich hat sie einige Erfahrung vorzuweisen. Sie hat zwei eigene Kinder, die mittlerweile erwachsen sind. Seit 30 Jahren ist sie als selbstständige Hebamme tätig. Mehr als 1.200 Geburten hat sie begleitet. Vor knapp sechs Jahren hat sie sich zur Familien­hebamme fortgebildet und ist seitdem im Saale-Holzland-Kreis als Familien­hebamme unterwegs.

Frau Meier-Rosendorf beantwortete folgende Fragen zu ihrer Arbeit:

Für Familienhebammen in anderen Landkreisen wenden Sie sich an die Netzwerkkoordinierenden Frühe Hilfen oder an das örtliche Jugendamt.

Was ist eine Familienhebamme?

Familienhebammen sind Hebammen mit Berufserfahrung und einer Zusatzausbildung. Sie unterstützen den engen Familienkreis des Babys. Diese Unterstützung ist bis zum ersten Geburtstag des Kindes und unter Umständen auch schon in der Schwangerschaft möglich.

Neben den Familienhebammen können auch andere Gesundheitsberufe familienbegleitend tätig werden. Das können insbesondere speziell ausgebildete Kinderkrankenschwestern oder Kinderkrankenpfleger sein.

Die Familienhebamme unterstützt den engen Familienkreis des Babys. Ihre Arbeit findet deshalb meistens in der Wohnung der Familie statt. Aber auch das Mobiltelefon ist für sie ein vielgenutztes Arbeitsgerät.

Was sind die Aufgaben einer Familienhebamme?

Hilfe bei der Umstellung des Alltags auf ein Leben mit Kind

  • Stärkung der Eltern durch Hilfe zur Selbsthilfe
  • Beratung, Unterstützung und Betreuung von Eltern in belastenden Lebenssituationen
  • Beobachtung der gesunden Entwicklung des Kindes und Hilfe bei der altersgerechten Förderung
  • Information und gegebenenfalls Vermittlung zu weiteren Angeboten Früher Hilfen
  • Bei Bedarf Unterstützung im Umgang mit Behörden

Die Familienhebamme kann wie die „normale“ Hebamme Frauen bzw. Familien bereits ab der Schwangerschaft unterstützen. Die Arbeit der Hebamme ist jedoch in der Regel auf acht Wochen nach der Geburt beschränkt. Während dieser Zeit kümmert sie sich vor allem um die medizinische und pflegerische Betreuung von Mutter und Kind. Die Familienhebamme kann über einen längeren Zeitraum den Familien zur Seite stehen, nämlich bis zum ersten Geburtstag des Kindes.

Einen Säugling zu versorgen ist keine Kleinigkeit, insbesondere dann nicht, wenn die Lebensumstände schwierig sind oder der familiäre Anschluss fehlt. Gut ist es dann, wenn die fachkundige Betreuung noch weitergehen kann“, meint die erfahrene Familienhebamme. Die Familienhebamme hat also einen ganzheitlichen Blick. Sie schaut auf die gesamte Lebenswelt des Kindes und seiner Familie. Dazu gehören zuerst die Gesundheit des Kindes und der engen Bezugspersonen. Die Entwicklung eines guten Miteinanders in der Familie und die sozialen Lebensumstände der Familie werden ebenfalls beachtet.

Wir fördern die Entwicklung einer gesunden Bindung zum Kind, helfen in der neuen Situation bei der Alltagsbewältigung, sprechen Papiere durch, unterstützen bei der Beantragung von Leistungen und gehen auch mal mit zu Behörden. Wenn wir nicht weiter wissen, nutzen wir unser Netzwerk für die Vermittlung in weiterführende Hilfen“, sagt Frau Meier-Rosendorf. Sie sieht ihre Aufgabe so: „Wenn das Kind in seiner Familie eine gute Entwicklung nimmt, dann hab ich meine Arbeit gut gemacht“.

Einen typischen Fall gibt es nicht. Die Fälle sind so vielfältig wie das Leben“, weiß die Expertin. Zurzeit betreut sie eine sehr junge alleinerziehende Mutter, die drei Wochen vor dem Entbindungstermin etwas überstürzt und sonst auf sich allein gestellt, noch ihre erste eigene Wohnung beziehen musste. Mit ihrer Hilfe bereitet sie sich auf die Geburt vor, richtet ihre Wohnung kindgerecht ein, bringt ihre Papiere und Anträge auf den neusten Stand und ist langsam in der Lage, sich auf die Geburt und das Leben mit ihrem Kind zu freuen. Wie die Unterstützung im Detail aussieht, bleibt geheim. „Vertraulichkeit ist die Grundlage unserer Arbeit“, sagt die erfahrene Familienhebamme.

Wie erfahren Eltern von den Familienhebammen?

Es gibt verschiedene Wege zur Familienhebamme. „Knapp die Hälfte der Familien kenne ich bereits aus meiner Hebammentätigkeit. Manchmal vermitteln andere Hebammen Familien an mich. Nicht selten kommen auch Frauen auf mich zu, die von mir über Bekannte erfahren haben“, freut sich Frau Meier-Rosendorf über diese Empfehlungen.

Im Saale-Holzland-Kreis werden „frischgebackene“ Eltern im Rahmen des Präventionsprogrammes „KiWi – Kinder Willkommen!“ besucht und über die bestehenden Unterstützungsangebote informiert, also auch über die Familien­hebammen im Landkreis. Häufig wenden sich auch Mütter oder Familien hilfesuchend an das Jugendamt. Dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vermitteln im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit an Frau Meier-Rosendorf und ihre Kolleginnen weiter.

Müssen die Familien den Einsatz einer Familienhebamme bezahlen?

Nein. Für die Familien ist diese Leistung kostenlos! Die Bezahlung übernimmt das Jugendamt in voller Höhe. Dies gilt übrigens in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens.

Wie bekommt man eine Familienhebamme?

Im Saale-Holzland-Kreis erhalten die ratsuchenden Eltern über ihre Hebamme, die Willkommensbesuche oder das Jugendamt die Kontaktdaten einer Familienhebamme.

Zunächst erfolgt meist ein Beratungsgespräch mit der Familienhebamme. Zur Kostenübernahme durch das Jugendamt genügt ein formloser Antrag der Sorgeberechtigten. Bereits bei diesem Antrag kann die Familienhebamme unterstützen. Dann findet ein Gespräch zur Klärung der Inhaltes und des Stundenumfanges statt. Daran sind die Familie, die Familienhebamme und eine Mitarbeiterin des Jugendamtes beteiligt. Die Eltern erhalten umgehend eine Kostenzusage durch das Jugendamt und die Familienhebamme kann mit ihrer Arbeit in der Familie beginnen.

Im Verlauf kann es bei Bedarf einen weiteren Austausch geben. In jedem Fall findet am Ende der Unterstützung nochmals ein gemeinsames Gespräch mit Beteiligung des Jugendamtes statt. Dabei wird besprochen, ob die Hilfe erfolgreich war. Wenn die Familie möchte, können weitere Hilfemöglichkeiten in Anspruch genommen werden.

Ist die Familienhebamme eine Mitarbeiterin des Jugendamtes?

Nein, die Familienhebamme ist nicht beim Jugendamt angestellt. Meistens sind Hebammen freiberuflich tätig oder bei Krankenhäusern angestellt. Die Tätigkeit als Familienhebamme wird über einen Vertrag geregelt.

Berichten die Familienhebammen über ihre Arbeit an das Jugendamt? Speichert das Jugendamt Daten?

Grundsätzlich sind bei dieser Hilfeform keine Berichte an das Jugendamt vorgesehen. Die Familienhebamme unterliegt, wie Hebammen, Ärzte etc. der gesetzlichen Schweigepflicht und dem damit verbundenen Datenschutz. Die Weitergabe von Informationen ist an sehr strenge Vorschriften gebunden. Die Familienhebamme darf nur mit Zustimmung bzw. Kenntnis der Eltern Informationen an Dritte weitergeben.

Aus Gründen der Abrechnung reicht die Hebamme einen Nachweis über die geleisteten Stunden an das Jugendamt weiter. Diese Stundenliste wird nur zur Abrechnung eingesetzt und wird nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist automatisch vernichtet.

Was meinen Familien zur Unterstützung der Familienhebamme?

Frau H.: „Ich habe gar nicht geglaubt, dass ich eine so gute Mama sein kann. Vielen Dank für Deine Tipps."

Frau R.: „Mit dir habe ich es geschafft, einiges in meinem Leben zu klären, was schon ewig auf meinen Schultern lastete."

Frau M.: „Danke für Deine Ratschläge und für Dein ständiges Ohr. Ich kann jetzt viel besser auf die Bedürfnisse meines Kindes eingehen und es macht trotz wenig Schlaf ganz viel Spaß.

OK, an wen kann ich mich wenden, wenn ich die Unterstützung einer Familienhebamme möchte?

Für Familienhebammen im Saale-Holzland-Kreis:

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis
Jugen­damt
Im Schloss
07607 Eisenberg
Tel.: 036691 70237

KiWi-Kinder Willkommen
Präventionsprogramm des Saale-Holzland-Kreises
Erich-Weinert-Straße 25 a
07629 Hermsdorf
Tel.. 036601 934863

Familienhebammenzentrale
Jena, Weimar, Landkreis Weimar Land und Saale-Holzland-Kreis
Tel.: 0151 57116005

Für Familienhebammen in anderen Landkreisen wenden Sie sich an die Netzwerkkoordinierenden Frühe Hilfen oder an das örtliche Jugendamt.


Hinweis

Der Weg zu einer Familienhebamme kann in den Thüringer Landkreisen bzw. kreisfreien Städten unterschiedlich sein. Wie es in Ihrer Region funktioniert erfahren Sie über die örtlichen Ansprechpartner.