Richtlinien

Das Land unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Entwicklung eines bedarfsgerechten, modernen Kinderschutzes. Wie eine solche Förderung umgesetzt werden kann, ist in besonderen Richtlinien festgehalten.

  • Richtlinie „Örtliche Jugendförderung"Die Richtlinie ist interessant für Fachkräfte der Jugendhilfe in den Thüringer Kommunen. Sie untestützt die örtlichen Jugendämter bei der Planung, Bereitstellung und Förderung von bedarfsgerechten Angeboten in Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Kinder- und Jugendschutz einschließlich entsprechender Maßnahmen der Schuljugendarbeit und schulbezogenen Jugendsozialarbeit sowie ambulanter Maßnahmen für straffällige junge Menschen.

  • Richtlinie zur Umsetzung des "Fonds Frühe Hilfen" im Freistaat Thüringen. Mit Hilfe dieser wird die auf dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) begründete Bundesförderung der Frühen Hilfen in Thüringen umgesetzt. 
  • Richtlinie "Landesprogramm Kinderschutz" Mit dem Ziel, die Gesamtverantwortung der Jugendhilfe für einen präventiven und kooperativen Kinderschutz in Thüringen zu stärken, fördert der Freistaat die kontinuierliche Qualitätsentwicklung und die Koordinierung einer breiten strukturellen Zusammenarbeit aller potentiellen Partner.