Bundesebene
Der Ländergesetzgebung übergeordnet sind die Bundesgesetze. Diese werden vom Deutschen Bundestag beschlossen und sind in ganz Deutschland gültig.
Die wesentliche rechtliche Grundlage der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland ist das Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII).
Zur Verbesserung des Kinderschutzes und zur Entwicklung der Frühen Hilfen im ganzen Bundesgebiet wurde das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kinder und Jugendlichen - Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG). Wesentlicher Bestandteil dessen ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)