Gesetze

Alle Handlungen zum Schutz von Kindern gründen auf Gesetzen. Nach Artikel 6, Absatz 2 des Grundgesetzes ist Erziehung zu allererst ein natürliches Grundrecht und auch eine Pflicht der Eltern. Wenn Eltern diesem Grundrecht und den daraus folgenden Erziehungspflichten nicht nachkommen oder nicht nachkommen können, hat die staatliche Gemeinschaft die Pflicht, Familien durch geeignete Hilfen zu unterstützen. Ist trotz des Hilfeangebotes das Kindeswohl in Gefahr, sind staatliche Stellen verpflichtet, zum Schutz des Kindes einzugreifen.

Wie Eltern diese Hilfen bekommen können und welche Formen von Hilfen möglich sind, regeln weitere Gesetze. Den bundesweiten Rahmen setzt das Sozialgesetzbuch, Achtes Buch (SGB VIII). Dieses wurde zum 1. Januar 2012 durch das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz) erweitert. Wesentlicher Bestandteil dessen ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG).

Die Förderung von gesunder Entwicklung und gesundem Aufwachsen hängen unmittelbar zusammen. Seit 2015 sind Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention im Präventionsgesetz (PrävG)  rechtlich verankert.