Überregionale Frühförderstellen sind für die Förderung von hör- und sehgeschädigten Kindern, von Kindern mit zentralen Störungen der auditiven und visuellen Wahrnehmung und Verarbeitung sowie von Behinderung bedrohten Kindern sinnesgeschädigter Eltern zuständig. Die spezifisch qualifizierten Fachkräfte arbeiten in der Regel mobil, d. h. sie suchen die Kinder in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld, auch in der Kindertageseinrichtung auf. Die Leistungen der überregionalen Frühförderung umfassen die notwendige Förderung des Kindes, die Beratung und Sensibilisierung der Bezugspersonen sowie die Zusammenarbeit mit allen weiteren beteiligten Fachdisziplinen.
Überregionale Frühförderstellen