Allgemeiner Sozialer Dienst des Jugendamtes (ASD)

Der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes umfasst von seiner Aufgabenstellung her ganzheitliche Hilfe, ist zielgruppenorientier, problem- und ämterübergreifend. Der ASD ist wesentlicher Garant der sozialen Grundversorgung für Familien und Kinder. Die Rechtsgrundlage seiner Tätigkeit bildet insbesondere das Sozialgesetzbuch, 8. Buch (SGB VIII).

Zu den Aufgaben des ASD gehören insbesondere:

  • die Beratung von Eltern, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Fragen der Erziehung sowie bei familiären Konflikten und Problemen,
  • die Vermittlung von ambulanten und teilstationären Hilfen für Familien, z. B. Erziehungsbeistand, Sozialpädagogische Familienhilfe, Tagesgruppe,
  • die Unterbringung eines Kindes bzw. Jugendlichen außerhalb des Elternhauses, z. B. in einer Pflegefamilie oder in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung (Heim, Wohngruppe),
  • die Beratung von Eltern und Kindern bei Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungskonflikten. Sofern ein Verfahren wegen Ehescheidung am Familiengericht anhängig ist, wirkt der Berater zur Regelung der elterlichen Sorge bzw. Umgang für das Kind berichtend mit.

Die vorrangigen Arbeitsprinzipien sind neben Lebensweltorientierung, Ganzheitlichkeit, Partizipation und Integration, Bürgernähe sowie Hilfe zur Selbsthilfe.

Erhält das Jugendamt Hinweise über die Gefährdung eines Kindes, z. B. über Vernachlässigung, Misshandlung oder sexuellen Missbrauch, leiteten die sozialpädagogischen Fachkräfte im ASD Maßnahmen zum Schutz des Betroffenen ein.

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